Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Organisation und Kommunikation, Arbeitsabläufe, - 6.
Zusammenarbeit mit Behörden und anderen am Bau Beteiligten, - 7.
Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, - 8.
Techniken des Zeichnens, - 9.
Auswahl und Verwendung von Baustoffen und Bauelementen, - 10.
Mitwirken bei Bauprozessen und Durchführen von Bauarbeiten, - 11.
Bestandsaufnahme und Vermessung, - 12.
Rechnergestütztes Zeichnen, - 13.
Konstruieren von Bauteilen, - 14.
Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung, - 15.
Erstellen von Plänen und Zeichnungen, fachspezifische Berechnungen.