BBankG - Gesetz über die Deutsche Bundesbank
- Erster Abschnitt
Rechtsform und Aufgabe - Zweiter Abschnitt
Organisation - Dritter Abschnitt
Bundesregierung und Bundesbank - Vierter Abschnitt
Währungspolitische Befugnisse - Fünfter Abschnitt
Geschäftskreis - Abschnitt 5a
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- Sechster Abschnitt
Jahresabschluss, Kostenrechnung, Gewinnverteilung - Siebenter Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen - Achter Abschnitt
Strafbestimmungen und Vorschriften über das Anhalten von Falschgeld - Neunter Abschnitt
Übergangs- und Schlußbestimmungen - § 38 BBankG - Übergangsvorschrift für die Mitglieder der Organe der Bank
- § 39 BBankG - Übergangsvorschrift für die Vorstände der Landeszentralbanken und die Beiräte
- § 40 BBankG - Änderung der Dienstverhältnisse
- § 41 BBankG - Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
- § 42 BBankG - Ausgabe von Liquiditätspapieren offenen Markt
- § 43 BBankG
- § 44 BBankG - Auflösung
- § 45 BBankG - Weitere Übergangsvorschriften
- § 47 BBankG