Anlage 14 BBhV - (zu § 41 Absatz 3)Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko
Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko nach § 41 Absatz 3 sind beihilfefähig, wenn die Maßnahmen in einem der folgenden im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) zusammengeschlossenen universitären Zentren durchgeführt werden:
- 1.
Berlin Charité – Universitätszentrum Berlin, Brustzentrum - 2.
Dresden Medizinische Fakultät der Technischen Universität Dresden Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe - 3.
Düsseldorf Universitätsklinikum Düsseldorf, Frauenklinik, Brustzentrum - 4.
Erlangen Universitätsklinikum Erlangen Familiäres Brust- und Eierstockkrebszentrum - 5.
Frankfurt Universitätsklinikum Frankfurt Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe - 6.
Freiburg Institut für Humangenetik des Universitätsklinikums Freiburg - 7.
Göttingen Universitäts-Medizin Göttingen, Brustzentrum, Gynäkologisches Krebszentrum - 8.
Greifswald Institut für Humangenetik der Universitätsmedizin Greifswald - 9.
Halle Universitätsklinikum Halle, Klinik und Poliklinik für Gynäkologie - 10.
Hamburg Brustzentrum Klinik und Poliklinik für Gynäkologie Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf - 11.
Hannover Institut für Humangenetik, Medizinische Hochschule Hannover - 12.
Heidelberg Institut für Humangenetik der Universität Heidelberg - 13.
Kiel Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein - 14.
Köln Zentrum Familiärer Brust- und Eierstockkrebs - 15.
Leipzig Institut für Humangenetik der Universität Leipzig Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs - 16.
Lübeck Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs - 17.
Mainz Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs der Universitätsmedizin Mainz, Institut für Humangenetik und Klinik für Frauengesundheit - 18.
München Universitätsfrauenklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München-Großhadern Universitätsfrauenklinik der Technischen Universität München am Klinikum rechts der Isar - 19.
Münster Institut für Humangenetik der Universität Münster - 20.
Regensburg Institut für Humangenetik, Universität Regensburg - 21.
Tübingen Universität Tübingen, Institut für Humangenetik - 22.
Ulm Frauenklinik und Poliklinik der Universität Ulm - 23.
Würzburg Institut für Humangenetik der Universität Würzburg.
Beihilfefähig sind Aufwendungen für die Maßnahmen des Früherkennungsprogrammes in Höhe der nachstehenden Pauschalen:
- 1.
Risikofeststellung, Aufklärung und interdisziplinäre Beratung - a)
900 Euro pro Familie für eine einmalige Risikofeststellung mit einer Aufklärung sowie einer interdisziplinären Erstberatung, einer Stammbaumerfassung und der Mitteilung des Genbefundes; die Pauschale umfasst auch die Beratung weiterer Familienmitglieder, - b)
bei Aufklärung zur diagnostischen genetischen Untersuchung durch einen Kooperationspartner der in Abschnitt 1 dieser Anlage genannten Zentren - aa)
400 Euro, sofern keine Anschlussbetreuung im kooperierenden FBREK-Zentrum mehr erfolgt, oder - bb)
600 Euro, sofern noch eine Anschlussbetreuung im kooperierenden FBREK-Zentrum erfolgt,
- c)
113 Euro einmalig für ein Entscheidungscoaching für BRCA1/2-Mutationträgerinnen durch spezialisiert Pflegende.
- 2.
Genetische Untersuchung - a)
3 500 Euro für eine genetische Untersuchung bei einer an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankten Person (Indexfall); die genetische Analyse wird bei den Indexfällen durchgeführt; dabei handelt es sich in der Regel um einen diagnostischen Gentest, dessen Kosten der erkrankten Person zugerechnet werden, - b)
250 Euro für einen prädiktiven Gentest; ein prädiktiver Gentest liegt vor, wenn sich aus dem Test keine Therapieoptionen für die Indexperson mehr ableiten lassen, die genetische Analyse also keinen diagnostischen Charakter hat; eine solche Situation ist gesondert durch eine schriftliche oder elektronische ärztliche Stellungnahme zu attestieren; die Kosten einer sich als prädiktiver Gentest darstellenden genetischen Analyse der Indexperson werden der gesunden ratsuchenden Person zugerechnet, oder - c)
sofern ratsuchende Personen bis zum Jahr 2015 getestet wurden, - aa)
2 600 Euro bei einer erneuten Genpanel-Untersuchung zur Komplettierung der Indextestung oder - bb)
920 Euro für eine bioinformatorische Auswertung bei Vorliegen von Daten aus einer Komplementärdiagnostik.
- 3.
Intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgemaßnahmen - a)
672,80 Euro jährlich für intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgemaßnahmen oder - b)
einmalig 672,80 Euro, sofern wegen des Wegfalls des erhöhten Risikos bei Nichterkrankten die intensivierte Früherkennung beendet wird und im entsprechenden Kalenderjahr noch keine Pauschale nach Buchstabe a erstattet wurde.