Beamtinnen und Beamte haben das Recht, sich in Gewerkschaften oder Berufsverbänden zusammenzuschließen. Sie dürfen wegen Betätigung für ihre Gewerkschaft oder ihren Berufsverband nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden.
Anwälte zum BeamtStG
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Rechtsanwalt & Notar Dr. Fabian Eichholz
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Rechtsanwalt Malte Brix
10969 Berlin