BedGgstV - Bedarfsgegenständeverordnung
- § 1 BedGgstV - Gleichstellung
- § 2 BedGgstV - Begriffsbestimmungen
- § 3 BedGgstV - Verbotene Stoffe
- § 4 BedGgstV - Zugelassene Stoffe
- § 5 BedGgstV - Verbotene Verfahren
- § 6 BedGgstV - Höchstmengen
- § 7 BedGgstV - Verwendungsverbote
- § 8 BedGgstV - Übergang von Stoffen auf Lebensmittel
- § 9 BedGgstV - Warnhinweise
- § 10 BedGgstV - Kennzeichnung, Nachweispflichten
- § 10a BedGgstV - Kennzeichnung von Schuherzeugnissen
- § 11 BedGgstV - Untersuchungsverfahren
- § 11a BedGgstV - Besondere Vorschriften für die Einfuhr
- § 12 BedGgstV - Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 13 BedGgstV - Unberührtheitsklausel
- § 14 BedGgstV - (Aufhebung von Vorschriften)
- § 15 BedGgstV - (weggefallen)
- § 16 BedGgstV - Übergangsvorschriften
- § 17 BedGgstV - (Inkrafttreten)
- Anlage 1 BedGgstV - (zu § 3)Stoffe, die bei dem Herstellen oder Behandeln von bestimmten Bedarfsgegenständen nicht verwendet werden dürfen
- Anlage 2 BedGgstV - zu § 4 Abs. 1 und 1a und § 6 Satz 1 Nr. 1 Stoffe, die für die Herstellung von Zellglasfolien zugelassen sind
- Anlage 3 BedGgstV - (weggefallen)
- Anlage 4 BedGgstV - (zu § 5)Verfahren, die beim Herstellen bestimmter Bedarfsgegenstände nicht angewendet werden dürfen
- Anlage 5 BedGgstV - (zu § 6 Nr. 3)Bedarfsgegenstände, die bestimmte Stoffe nur bis zu einer festgelegten Höchstmenge enthalten dürfen
- Anlage 5a BedGgstV - (zu § 6 Nr. 4) Bedarfsgegenstände, die bestimmte Stoffe nur bis zu einer festgelegten Höchstmenge freisetzen dürfen
- Anlage 6 BedGgstV - (zu § 8 Absatz 3 und § 10 Absatz 2 Satz 3)Bedarfsgegenstände, von denen bestimmte Stoffe nur bis zu einer festgelegten Höchstmenge auf Lebensmittel übergehen dürfen
- Anlage 7 BedGgstV - (zu § 9)Bedarfsgegenstände, die mit einem Warnhinweis versehen sein müssen
- Anlage 8 BedGgstV - (weggefallen)
- Anlage 9 BedGgstV - (zu § 10 Abs. 3) Bedarfsgegenstände, bei denen bestimmte Inhaltsstoffe anzugeben sind
- Anlage 10 BedGgstV - (zu § 11)Verfahren zur Untersuchung bestimmter Bedarfsgegenstände
- Anlage 11 BedGgstV - (zu § 10a)
- Anlage 12 BedGgstV - (weggefallen)
- Anlage 13 BedGgstV - (zu § 4 Absatz 3 und 4) Vorläufiges Verzeichnis der Additive
- Anlage 14 BedGgstV