§ 35a BEGDV 3 - Entschädigung in Höhe der Rentenbezüge eines Jahres im Falle des § 98 BEG

Für die Berechnung der Entschädigung in Höhe der Rentenbezüge eines Jahres im Falle des § 98 BEG findet § 23 entsprechende Anwendung. Dabei ist § 95 BEG zu berücksichtigen.