Folgende Versorgungseinrichtungen sind als durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen aufgelöst anzusehen:
- 1.
Unterstützungsvereinigung der in der modernen Arbeiterbewegung tätigen Angestellten. - 2.
Unterstützungsverein der im Deutschen Metallarbeiterverband tätigen Personen. - 3.
Unfall- und Unterstützungskasse für die im Verbande der Fabrikarbeiter Deutschlands tätigen Funktionäre. - 4.
Ruhegehaltskasse für die Beamten des Zentralverbandes der Angestellten (ZdA). - 5.
Pensionszuschußkasse des Deutschen Werkmeister-Verbandes. - 6.
Versorgungskasse des Gesamtverbandes Christlicher Gewerkschaften (Unterstützungskasse für die Angehörigen der Christlichen Gewerkschaften). - 7.
Angestellten-Pensionskasse des Zentralverbandes christlicher Fabrik- und Transportarbeiter Deutschlands. - 8.
Unterstützungskasse des Zentralverbandes der christlichen Bauarbeiter Deutschlands. - 9.
Rentenzuschußkasse für die Beamten des Christlichen Metallarbeiterverbandes Deutschlands. - 10.
Pensionszuschußkasse des Gewerkvereins christlicher Bergarbeiter Deutschlands. - 11.
Versorgungskasse des Zentralverbands christlicher Textilarbeiter Deutschlands. - 12.
Ruhegehaltskasse für die Angestellten des Gewerkschaftsbundes der Angestellten (GdA). - 13.
Pensionskasse der Beamten (Sekretäre) der Gewerkschaft deutscher Eisenbahner e.V. - 14.
Unterstützungskasse der Angestellten des Gewerkvereins deutscher Metallarbeiter (HD). - 15.
Pensionskasse des Gewerkschaftsringes Deutscher Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenverbände (HD) Berlin. - 16.
Pensionszuschußkasse für die Angestellten des Gewerkvereins der Fabrik- und Handarbeiter (HD) Berlin. - 17.
Fürsorgekasse für die in sozialdemokratischen Betrieben beschäftigten Personen. - 18.
Pensionskasse des Zentralverbandes der Angestellten. - 19.
Renten-, Pensions- und Sterbezuschußkasse (Rentka). - 20.
Pensionskasse des Volksvereins für das katholische Deutschland in Mönchengladbach.