Anlage BeherbMeldV - (zu § 2 Absatz 5)Bei der Speicherung der Daten im Datensatz zu verwendende Bezeichner
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1219)
Bezeichner
Erläuterung
1.
DatumAnkunft
Datum der Ankunft der beherbergten Person (JJJJMMTT)
2.
DatumAbreise
Datum der voraussichtlichen Abreise (JJJJMMTT)
3.
Familienname
vollständiger derzeitiger Familienname mit Namensbestandteilen, jeweils durch Leerzeichen getrennt
4.
Vornamen
sämtliche Vornamen, jeweils durch Leerzeichen getrennt
5.
Geburtsdatum
Geburtsdatum (JJJJMMTT)
6.
Staatsangehoerigkeiten
sämtliche Staatsangehörigkeiten
7.
Anschrift
bestehend aus
a)
Staat, in dem sich der Wohnort befindet
b)
Postleitzahl des Wohnorts
c)
Wohnortbezeichnung
d)
sofern vorhanden, Zusätze zum Wohnort
e)
Straßenbezeichnung
f)
Hausnummerziffern sowie gegebenenfalls zusätzlich Buchstaben oder Zusatzziffern
g)
sofern vorhanden, Ergänzungen zur Anschrift
8.
AnzahlAngehoerige
Anzahl der mitreisenden Angehörigen gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 des Bundesmeldegesetzes
9.
AnzahlMitreisende
Anzahl der Mitreisenden bei Reisegesellschaften gemäß § 29 Absatz 2 Satz 3 des Bundesmeldegesetzes
10.
StaatsangehoerigkeitMitreisende
sämtliche Staatsangehörigkeiten der Mitreisenden der Reisegesellschaften
11.
SeriennummerPass
Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers ausländischer Personen oder Angaben zu Abweichungen oder Nichtvorlage
12.
Zahlungszuordnungsnummer
bestehend aus der zweckgebunden Zuordnungsnummer des elektronischen Zahlungsvorganges (Token) und aus dem Namen des Zahlungsdienstleisters der Beherbergungsstätte, der den Token generiert
13.
Beherbergungsstaette
bestehend aus Namen und Anschrift der Beherbergungsstätte oder Einrichtung, die die Daten speichert