Anlage 4 BEHV - (zu § 12 Absatz 1)Für die Eröffnung eines Compliance-Kontos zu übermittelnde Angaben
Zusätzlich zu den Angaben gemäß Anlage 2 sind folgende weitere Angaben und Dokumente erforderlich:
- 1.
Wenn die Kontoeröffnung von einer juristischen Person oder Personengesellschaft beantragt wird: - a)
Eintragungsnachweis der juristischen Person oder Personengesellschaft, sofern der Antragsteller nicht in einem deutschen Handelsregister registriert ist, - b)
Nachweis, dass der Antragsteller in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums Inhaber eines offenen Bankkontos ist, - c)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit vorhanden, und - d)
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland und Anschrift des wirtschaftlich Berechtigten der juristischen Person oder Personengesellschaft im Sinne von Artikel 3 Nummer 6 der Richtlinie (EU) 2015/849 einschließlich der Art und des Umfangs des wirtschaftlichen Interesses oder der vom wirtschaftlich Berechtigten ausgeübten Kontrolle.
- 2.
Wenn die Kontoeröffnung von einer natürlichen Person beantragt wird: - a)
Nachweis, dass der Antragsteller in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums Inhaber eines offenen Bankkontos ist, - b)
Personalausweis, ausgestellt von einem Staat, der Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist, oder Reisepass und - c)
Erklärung der lokalen Behörden, die den ständigen Wohnsitz des Antragstellers bestätigt, sofern der Hauptwohnsitz nicht aus den Angaben gemäß Buchstabe b ersichtlich ist.