BerlinFG - Berlinförderungsgesetz 1990
- Abschnitt I
Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer und bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag, Gewährung einer Investitionszulage - Art I
Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer - § 1 BerlinFG - Kürzungsanspruch des Berliner Unternehmers
- § 1a BerlinFG - Kürzungsanspruch für Innenumsätze
- § 2 BerlinFG
- § 3 BerlinFG - Beschränkung auf den Unternehmensbereich
- § 4 BerlinFG - Ausnahmen, Einschränkungen
- § 5 BerlinFG - Berliner Unternehmer, westdeutscher Unternehmer
- § 6 BerlinFG - Herstellung in Berlin (West)
- § 6a BerlinFG - Berliner Wertschöpfungsquote
- § 6b BerlinFG - Begriffe
- § 6c BerlinFG - Berliner Vorleistungen
- § 7 BerlinFG - Bemessungsgrundlage
- § 8 BerlinFG
- § 9 BerlinFG - Versendungs- und Beförderungsnachweis
- § 10 BerlinFG - Buchmäßiger Nachweis
- § 11 BerlinFG - Verfahren bei der Kürzung
- § 12 BerlinFG - Wegfall der Kürzungsansprüche
- § 13 BerlinFG
- Art II
Vergünstigungen bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag - § 13a BerlinFG
- § 14 BerlinFG - Erhöhte Absetzungen für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- § 14a BerlinFG - Erhöhte Absetzungen für Mehrfamilienhäuser
- § 14b BerlinFG - Erhöhte Absetzungen für Modernisierungsmaßnahmen bei Mehrfamilienhäusern
- § 14c BerlinFG - Erhöhte Absetzungen für Baumaßnahmen an Gebäuden zur Schaffung neuer Mietwohnungen
- § 14d BerlinFG - Erhöhte Absetzungen für Wohnungen mit Sozialbindung
- § 15 BerlinFG - Erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
- § 15a BerlinFG - Verluste bei beschränkter Haftung
- § 15b BerlinFG - Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus
- § 16 BerlinFG - Steuerermäßigung für Darlehen zur Finanzierung von betrieblichen Investitionen
- § 17 BerlinFG - Steuerermäßigung für Darlehen zur Finanzierung von Baumaßnahmen
- § 18 BerlinFG - Anwendung der §§ 16 und 17 durch Arbeitnehmer
- Art III
Investitionszulage
- Art I
- Abschnitt II
Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen - Art IV
Einkommensteuer (Lohnsteuer) und Körperschaftsteuer - § 21 BerlinFG - Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
- § 22 BerlinFG - Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer bei Zuzug von Arbeitnehmern
- § 23 BerlinFG - Einkünfte aus Berlin (West)
- § 24 BerlinFG - Behandlung von Organgesellschaften und verbundenen Unternehmen
- § 25 BerlinFG - Berechnung der Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
- § 26 BerlinFG - Ermäßigung der Lohnsteuer
- § 27 BerlinFG - Ermittlung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals unbeschränkt steuerpflichtiger Körperschaften
- Art V
Vergünstigung für Arbeitnehmer in Berlin (West) - Art VI
Ermächtigungsvorschriften
- Art IV
- Abschnitt III
Schlußvorschriften - Abschnitt IV
Berlin-Klausel