BeschG - Beschussgesetz
- Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen - Abschnitt 2
Prüfung und Zulassung - § 3 BeschG - Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller
- § 4 BeschG - Ausnahmen von der Beschusspflicht
- § 5 BeschG - Beschussprüfung
- § 6 BeschG - Prüfzeichen
- § 7 BeschG - Zulassung von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition
- § 8 BeschG - Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
- § 8a BeschG - Prüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung
- § 9 BeschG - Anzeige, Prüfung, Zulassung von sonstigen Waffen und Kartuschenmunition mit Reizstoffen
- § 10 BeschG - Zulassung von pyrotechnischer Munition
- § 11 BeschG - Zulassung sonstiger Munition
- § 12 BeschG - Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände
- § 13 BeschG - Ausnahmen in Einzelfällen
- § 14 BeschG - Ermächtigungen
- Abschnitt 3
Sonstige beschussrechtliche Vorschriften - § 15 BeschG - Beschussrat
- § 16 BeschG - (weggefallen)
- § 17 BeschG - Auskunftspflichten und besondere behördliche Befugnisse im Rahmen der Überwachung
- § 18 BeschG - Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
- § 19 BeschG - Rücknahme und Widerruf
- § 20 BeschG - Zuständigkeiten
- § 21 BeschG - Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 4
Übergangsvorschriften