- 1.
bis 19. - 20.
Die Sätze des Grundgehalts in der Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 15. April 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 339) werden durch die Sätze in der Anlage 1 dieses Gesetzes ersetzt. - 21.
Die Sätze der in den Vorbemerkungen zur Bundesbesoldungsordnung, in den Fußnoten zu den Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A und B sowie in den Fußnoten zu der Anlage IV des Bundesbesoldungsgesetzes aufgeführten Zulagen werden - a)
für die Zeit vom 1. Januar bis 30. April 1971 durch die Sätze in der Anlage 2a dieses Gesetzes, - b)
für die Zeit ab 1. Mai 1971 durch die Sätze in der Anlage 2b dieses Gesetzes
- ersetzt. 22.
Die Sätze des Ortszuschlages in der Anlage II des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes werden durch die Sätze in der Anlage 3 dieses Gesetzes ersetzt.