(1) Im Prüfungsbereich Betonfertigteile soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Betonfertigteile zu zeichnen, - 2.
Treppenkonstruktionen zu entwerfen, - 3.
die Herstellung von Spannbeton zu beschreiben, - 4.
Mängel zu beschreiben und mögliche Ursachen zu erkennen, - 5.
Betonfertigteile auszubessern und - 6.
Besonderheiten bei der Herstellung von Betonfertigteilen und Betonwaren zu erläutern.
(2) Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.