(1) Die Erhebung im Jahr 1990 erstreckt sich auf eine repräsentative Auswahl von höchstens 60.000 Unternehmen mit drei oder mehr tätigen Personen in den Wirtschaftsbereichen:
- 1.
Produzierendes Gewerbe - 2.
Handel - 3.
Verkehr und Nachrichtenübermittlung - 4.
Kreditinstitute und Versicherungsgewerbe - 5.
Dienstleistungen, soweit von Unternehmen und freien Berufen erbracht.
(2) In die Erhebung im Jahr 1991 werden höchstens 25.000 repräsentativ ausgewählte Unternehmen aus der Erhebung nach Absatz 1 mit einer bestehenden betrieblichen Altersversorgung einbezogen.