BetrVGDV1WO - Wahlordnung
- Erster TeilWahl des
Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)
- Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
- Zweiter AbschnittWahl von mehr als fünf Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten)
- Erster UnterabschnittEinreichung und Bekanntmachung
von Vorschlagslisten
- Zweiter UnterabschnittWahlverfahren bei mehreren
Vorschlagslisten (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes)
- Dritter UnterabschnittWahlverfahren bei nur einer
Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)
- Dritter AbschnittSchriftliche Stimmabgabe
- Vierter AbschnittWahlvorschläge der Gewerkschaften
- Zweiter TeilWahl des Betriebsrats im vereinfachten
Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)
- Erster AbschnittWahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a
Abs. 1 des Gesetzes)
- Erster UnterabschnittWahl des Wahlvorstands
- Zweiter UnterabschnittWahl des Betriebsrats
- Zweiter AbschnittWahl des Betriebsrats im einstufigen
Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)
- Dritter AbschnittWahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)
- Dritter TeilWahl der Jugend- und
Auszubildendenvertretung
- Vierter TeilÜbergangs- und Schlussvorschriften