§ 10 BetTerHMstrV - Handlungsfeld „Einen Werkstein- und Terrazzohersteller-Betrieb führen und organisieren“
(1) Im Handlungsfeld „Einen Werkstein- und Terrazzohersteller-Betrieb führen und organisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorganisation in einem Werkstein- und Terrazzohersteller-Betrieb unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen. Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen, insbesondere den Nutzen gewerbeübergreifender Zusammenarbeit, zu prüfen und zu bewerten. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
(2) Das Handlungsfeld „Einen Werkstein- und Terrazzohersteller-Betrieb führen und organisieren“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
- 1.
betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu zählen insbesondere: - a)
betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen, - b)
betriebliche Kostenstrukturen überprüfen, - c)
betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen, - d)
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten und - e)
Stundenverrechnungssätze anhand vorgegebener Kostenstrukturen berechnen,
- 2.
Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere: - a)
Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen sowie veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot darstellen und begründen, - b)
Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen und Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege entwickeln, - c)
Informationen über Produkte und über das Leistungsspektrum des Betriebs erbringen und - d)
informations- und kommunikationsgestützte Vertriebswege ermitteln und bewerten,
- 3.
betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, hierzu zählen insbesondere: - a)
Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements darstellen und beurteilen, - b)
Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und beurteilen, - c)
Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation der Leistungen erläutern, begründen und bewerten, auch unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards, Rechtsvorschriften und technischen Normen, und - d)
Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen und bewerten,
- 4.
Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifischer Bedingungen planen und anleiten, Personalentwicklung planen, hierzu zählen insbesondere: - a)
Einsatz von Personal disponieren, - b)
Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans disponieren, - c)
Methoden zur Anleitung von Personal erläutern, - d)
Qualifikationsbedarfe ermitteln und - e)
Maßnahmen zur Qualifizierung, auch unter Berücksichtigung des Berufslaufbahnkonzepts im Werkstein- und Terrazzohersteller-Handwerk, planen und umsetzen,
- 5.
Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe planen, hierzu zählen insbesondere: - a)
Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung erläutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten, - b)
Ausstattung, auch unter Berücksichtigung der Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes, der Gefahrstofflagerung, der Ressourceneffizienz sowie des Umweltschutzes planen und begründen, - c)
Maßnahmen, insbesondere zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz, zur Gefahrstofflagerung, zur Ressourceneffizienz sowie zum Umweltschutz planen und begründen, - d)
Instandhaltung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Fahrzeugen planen, - e)
Betriebsabläufe planen und verbessern, unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung, des Einsatzes von Personal, Material und Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Fahrzeugen sowie - f)
Betriebs-, Lager-, Fahrzeug- und Werkstattausstattung unter Berücksichtigung logistischer Aspekte planen.