§ 1 BewachRV - Datensatz

Die Registerbehörde speichert die Daten nach § 11b Absatz 2 und 3 der Gewerbeordnung im Bewacherregister. Der dem Datenmodell zugrundeliegende Datensatz kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle elektronisch bezogen werden.