(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1970 in Kraft.
(2) ... Ferner treten diejenigen Vorschriften anderer Gesetze außer Kraft, die mit den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht vereinbar sind.
(3) Soweit in anderen Gesetzen auf die nach Absatz 2 aufgehobenen Bestimmungen Bezug genommen wird, treten an ihre Stelle die Vorschriften dieses Gesetzes.
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Anwälte zum BHO
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Holzer
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