(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil.
(2) Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
- 1.
Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen, - 2.
Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten, - 3.
betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen, - 4.
Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen, - 5.
Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden, - 6.
ein internes Kontrollsystem sicherstellen, - 7.
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.