§ 1 BImADiszV - Übertragung der Befugnisse

Die Disziplinarbefugnisse des Bundesministeriums der Finanzen gegenüber den Beamtinnen und Beamten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben werden auf die Sprecherin oder den Sprecher des Vorstandes der Bundesanstalt übertragen.