Anlage 7 BImSchV 39 - (zu § 9)Zielwerte und langfristige Ziele für Ozon
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1088 - 1089)
A.
KriterienBei der Aggregation der Daten und der Berechnung der statistischen Parameter sind zur Prüfung der Gültigkeit folgende Kriterien anzuwenden:
Parameter
Erforderlicher Anteil gültiger Daten
Einstundenmittelwerte
75 % (d. h. 45 Minuten)
Achtstundenmittelwerte
75 % der Werte (d. h. sechs Stunden)
Höchster Achtstundenmittelwert pro Tag aus stündlich gleitenden Achtstundenmittelwerten
75 % der stündlich gleitenden Achtstundenmittelwerte (d. h. 18 Achtstundenmittelwerte pro Tag)
AOT40
90 % der Einstundenmittelwerte während des zur Berechnung des AOT40-Werts festgelegten Zeitraums
Jahresmittelwert
jeweils getrennt: 75 % der Einstundenmittelwerte während des Sommers (April bis September) und 75 % während des Winters (Januar bis März, Oktober bis Dezember)
Anzahl Überschreitungen und Höchstwerte je Monat
90 % der höchsten Achtstundenmittelwerte der Tage (27 verfügbare Tageswerte je Monat) und 90 % der Einstundenmittelwerte zwischen 8.00 und 20.00 Uhr MEZ
Anzahl Überschreitungen und Höchstwerte pro Jahr
fünf von sechs Monaten während des Sommerhalbjahres (April bis September)
B.
Zielwerte
Ziel
Mittelungszeitraum
Zielwert
Zeitpunkt, zu dem der Zielwert erreicht werden sollte
Schutz der menschlichen Gesundheit
höchster Acht- stundenmittelwert pro Tag
120 µg/m3 dürfen an höchstens 25 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden, gemittelt über drei Jahre2)
1.1.2010
Schutz der Vegetation
Mai bis Juli
AOT40 (berechnet anhand von Einstundenmittelwerten)
18 000
µg
x h
m3
, gemittelt über fünf Jahre
1.1.2010
C.
Langfristige Ziele
Ziel
Mittelungszeitraum
Langfristiges Ziel
Zeitpunkt, zu dem der Zielwert erreicht werden sollte
Schutz der menschlichen Gesundheit
höchster Acht- stundenmittelwert pro Tag innerhalb eines Kalenderjahres
120 µg/m3
nicht festgelegt
Schutz der Vegetation
Mai bis Juli
AOT40 (berechnet anhand von Einstunden- mittelwerten)