§ 20 BImSchV 43 - Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts
Das Umweltbundesamt veröffentlicht auf seiner Internetseite Folgendes:
- 1.
das nationale Emissionsinventar, gegebenenfalls einschließlich Anpassungen, - 2.
die nationale Emissionsprognose, - 3.
den informativen Inventarbericht sowie - 4.
zusätzliche Berichte und Angaben, die der Europäischen Kommission gemäß den §§ 17 und 18 übermittelt werden.