§ 1 BinSchPersBefähPrV - Anwendungsbereich

Diese Prüfungsverordnung regelt das Prüfungsverfahren zum Erwerb eines Unionspatentes sowie folgender besonderer Berechtigungen:

1.
Wasserstraßen mit maritimem Charakter
2.
Wasserstraßen mit besonderem Risiko
3.
Fahren unter Radar.
Außerdem wird in der Prüfungsverordnung das Prüfungsverfahren zum Erwerb von Schifferzeugnissen geregelt.