Diese Prüfungsverordnung regelt das Prüfungsverfahren zum Erwerb eines Unionspatentes sowie folgender besonderer Berechtigungen:
- 1.
Wasserstraßen mit maritimem Charakter - 2.
Wasserstraßen mit besonderem Risiko - 3.
Fahren unter Radar.
Diese Prüfungsverordnung regelt das Prüfungsverfahren zum Erwerb eines Unionspatentes sowie folgender besonderer Berechtigungen: