Zusätzliche Befähigung
Der Schiffsführer, der diesen Binnenwasserstraßenabschnitt mit besonderen Risiken befährt, benötigt zum sicheren Befahren Kenntnisse über die Eigenschaften und Örtlichkeiten dieses Binnenwasserstraßenabschnitts.
- 1.
Er muss den Fahrweg in der Berg- und in der Talfahrt beschreiben können. - 2.
Er muss zusätzlich verfügen über - a)
detaillierte Kenntnisse der Streckencharakteristika, - b)
detaillierte Kenntnisse der Abmessungen der Schifffahrtsstraße;
- 3.
Zusätzlich muss der Schiffsführer - a)
Kenntnisse haben über die Strömungsmuster und -geschwindigkeiten auf diesem Binnenwasserstraßenabschnitt und er muss wissen, wie er sein Fahrverhalten vor Ort darauf einstellen muss. Hierzu zählen insbesondere Kenntnisse über - (1)
Sonderregelungen für Schubverbände bei der Fahrt zu Tal ab bestimmten Wasserständen - (2)
außergewöhnliche Wirkung und Bedeutung der Isar für den gesamten Streckenbereich, sowohl unterhalb wie oberhalb von Deggendorf - (3)
die besonders engen Fahrwassersituationen mit den Bereichen, in denen eine Begegnung mit anderen Fahrzeugen nicht möglich ist. - (4)
Position der Warteplätze, um talfahrende Fahrzeuge, die sich in den Bereichen ohne Begegnungsmöglichkeit befinden, passieren zu lassen. - (5)
Übliche und nautisch erforderliche Festlegung der Begegnungsseite, um Havarien für den Talfahrer nach der Passage zu vermeiden - (6)
die auftretenden stark veränderlichen Strömungsmuster und Strömungsgeschwindigkeiten - (7)
die unübersichtlichen Kurvenbereiche, in denen auch eine Vielzahl von Kleinfahrzeuge verkehren - (8)
die Lage der Buhnen, Inseln und Einmündungen von Nebengewässern, um deren Strömungsbeeinflussung abzuschätzen - (9)
Bestimmung der Abladetiefe in Bezug auf Berg- und Talfahrt
- b)
die hydromorphologischen Eigenschaften dieses Wasserstraßenabschnittes kennen und wissen, wie er darauf zu reagieren hat. Hierzu zählen insbesondere Kenntnisse über - (1)
die veränderliche Beschaffenheit des Untergrundes von Fels bis hin zu feinem Sediment - (2)
starke Tendenz zur Bildung von Anlandungen mit der Entstehung von Fehlstellen in der Fahrrinne - (3)
die Tiefenverhältnisse an den Warteplätzen, um sich bei der Passage der talfahrenden Fahrzeuge nicht selbst festzufahren. - (4)
Position und Lage von Notliegeplätzen bzw. Notwendemöglichkeiten bei unvorhersehbaren Sperren. - (5)
die Vielzahl von Gefahrenstellen.
Zusätzliche Befähigung
Der Schiffsführer, der diesen Binnenwasserstraßenabschnitt mit besonderen Risiken befährt, benötigt zum sicheren Befahren Kenntnisse über die Eigenschaften und Örtlichkeiten dieses Binnenwasserstraßenabschnitts.
- 1.
Er muss den Fahrweg in der Berg- und in der Talfahrt beschreiben können. - 2.
Er muss zusätzlich verfügen über - a)
detaillierte Kenntnisse der Streckencharakteristika, - b)
detaillierte Kenntnisse der Abmessungen der Schifffahrtsstraße;
- 3.
Zusätzlich muss der Schiffsführer - a)
Kenntnisse haben über die Strömungsmuster und -geschwindigkeiten auf diesem Binnenwasserstraßenabschnitt und er muss wissen, wie er sein Fahrverhalten vor Ort darauf einstellen muss. Hierzu zählen Kenntnisse über - (1)
starke Schwankung der Wasserstände zwischen den niedrigsten und höchsten schiffbaren Wasserständen um streckenweise fast 7 m - (2)
Verlauf der Fahrrinne im Strom und Lage der Buhnen bei Hochwasser - (3)
Lage aller Fehltiefen und -breiten bei Niedrigwasser - (4)
Strömungsverlauf bei Hochwasser, insbesondere unterhalb von Torgau - (5)
Veränderung des Fluss- und Landschaftsbildes durch stark schwankende Wasserstände, insbesondere seenartige Verbreiterung des Flusses bei Hochwasser - (6)
Veränderungen der Abflussmengen und -geschwindigkeiten bei Hoch- und Niedrigwasser - (7)
starke Querströmungen im Bereich von Km 324,5 – 327,2; Notwendigkeit einer Vorspann-Schlepperhilfe bei niedrigen Wasserständen und schwacher Motorenleistung in der Bergfahrt
- b)
die hydromorphologischen Eigenschaften dieses Wasserstraßenabschnittes kennen und wissen, wie er darauf zu reagieren hat. Hierzu zählen insbesondere Kenntnisse über - (1)
vielfach fehlende Begegnungs- und Überholmöglichkeiten von größeren Fahrzeugen/Verbänden - (2)
die geringe Wasserführung über die meiste Zeit des Jahres - (3)
die große Anzahl der Gierseilfähren - (4)
nur einschiffig durchfahrbare Brücken - (5)
lokale Verkehrsregelungen
Zusätzliche Befähigung
Der Schiffsführer, der diesen Binnenwasserstraßenabschnitt mit besonderen Risiken befährt, benötigt zum sicheren Befahren Kenntnisse über die Eigenschaften und Örtlichkeiten dieses Binnenwasserstraßenabschnitts.
- 1.
Er muss den Fahrweg in der Berg- und in der Talfahrt beschreiben können. - 2.
Er muss zusätzlich verfügen über - a)
detaillierte Kenntnisse der Streckencharakteristika, - b)
detaillierte Kenntnisse der Abmessungen der Schifffahrtsstraße;
- 3.
Zusätzlich muss der Schiffsführer - a)
Kenntnisse haben über die Strömungsmuster und -geschwindigkeiten auf diesem Binnenwasserstraßenabschnitt und er muss wissen, wie er sein Fahrverhalten vor Ort darauf einstellen muss. Hierzu zählen insbesondere Kenntnisse über - •
die auftretenden Strömungsmuster und -geschwindigkeiten - •
das besonders enge Fahrwasser - •
die unübersichtlichen Kurvenbereiche - •
die Lage der Buhnen - •
die häufig auftretenden hohen Fließ-/Strömungsgeschwindigkeiten - •
die Örtlichkeiten der Fährstellen und Engstellen (Einbahnverkehr) - •
die Lage der Bezugspegel und Abladetiefen
- b)
die hydromorphologischen Eigenschaften dieses Wasserstraßenabschnittes kennen und wissen, wie er darauf zu reagieren hat. Hierzu zählen insbesondere Kenntnisse über - •
den teils felsigen Untergrund - •
starke Sedimentanlandungen - •
das Fehlen von nautischem Informationsfunk - •
das Fehlen von AIS-Pflicht - •
das Fehlen von IENC-Karten - •
das Fehlen von geprüften und zugelassenen Wasserstraßenkarten - •
die Vielzahl von Gefahrenstellen