(1) Der Bewerber hat den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Erteilung der Erlaubnis mit folgenden Angaben an die zuständige Behörde über den Prüfungsausschuss zu richten:
- 1.
Familienname, - 2.
Geburtsname, - 3.
Vornamen, - 4.
Tag und Ort der Geburt, - 5.
Anschrift.
(2) Dem Antrag sind beizufügen:
- 1.
eine Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises, - 2.
zwei gleiche Passbilder aus neuerer Zeit.
(3) Der Bewerber wird zur Prüfung zugelassen, wenn
Abweichend von Satz 1 Nr. 1 darf ein Bewerber zur Prüfung auch drei Monate vor Erreichen des Mindestalters zugelassen werden.