| A.4 | |
A.4.1 | ||
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- b)
ein allgemeines Zeichen E.1 (Anlage 7):
Durchfahrt frei.
Je nach den örtlichen Umständen kann das Zeichen, das die
Durchfahrt verbietet, durch das als Vorwarnzeichen verwendete
Tafelzeichen B.8 (Anlage 7) angekündigt werden.
| A.4 | |
A.4.1 | ||
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Je nach den örtlichen Umständen kann das Zeichen, das die Durchfahrt verbietet, durch das als Vorwarnzeichen verwendete Tafelzeichen B.8 (Anlage 7) angekündigt werden. |