§ 10.05 BinSchUO2018Anh III - Festigkeit

Eine anerkannte Klassifikationsgesellschaft muss bescheinigen, dass das Fahrzeug zur Fahrt auf Wasserstraßen der Zone 1 ausreichende Festigkeit und einen angemessenen Freibord und Verschlusszustand aufweist. Die vorzulegende Bescheinigung muss die zulässigen Fahrtbedingungen des Fahrzeugs gemäß § 10.06 angeben.