Anlage 2 Bio-AHVV - (zu § 13 Absatz 3)Musterzertifikat

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 265, S. 14 - 17)

Musterzertifikat bei Auszeichnung nach § 8 Absatz 2 und 3

Musterzertifikat für Unternehmen bei Auszeichnung eines Bio-Anteils von 20 bis 49 % mit AHV-Kennzeichen in bronzener Farbe.

Musterzertifikat für Unternehmen bei Auszeichnung eines Bio-Anteils von 50 bis 89 % mit AHV-Kennzeichen in silberner Farbe.

Musterzertifikat für Unternehmen bei Auszeichnung eines Bio-Anteils von 90 bis 100 % mit AHV-Kennzeichen in goldener Farbe.

Musterzertifikat ohne Auszeichnung nach § 8 Absatz 2 und 3

Musterzertifikat für Unternehmen ohne Auszeichnung eines Bio-Anteils.