Zertifikate müssen folgende Angaben enthalten:
- 1.
eine einmalige Zertifikatsnummer, die sich mindestens aus der Registriernummer des Zertifizierungssystems, der Registriernummer der Zertifizierungsstelle sowie einer von der Zertifizierungsstelle einmalig zu vergebenden Nummer zusammensetzt, - 2.
das Datum der Ausstellung sowie Laufzeitbeginn und -ende, - 3.
den Namen des Zertifizierungssystems, in dem das Zertifikat ausgestellt worden ist, - 4.
im Falle einer letzten Schnittstelle - a)
die letzte Schnittstelle, - b)
das Datum der ersten Inbetriebnahme der Anlage und - c)
die jährliche Herstellungskapazität,
- 5.
die zertifizierten Geltungsbereiche und - 6.
die Art der Treibhausgasberechnung.