Im Sinne dieser Verordnung sind anerkannte Zertifizierungsstellen:
- 1.
Zertifizierungsstellen, solange und soweit sie nach § 26 Absatz 1 oder § 41 Absatz 1 anerkannt sind, - 2.
Zertifizierungsstellen nach § 39 und - 3.
Zertifizierungsstellen nach § 40.
Im Sinne dieser Verordnung sind anerkannte Zertifizierungsstellen: