§ 7 Biokraft-NachV 2021 - Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen

Der Nachweis, dass die Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllt sind, erfolgt durch die Vorlage der in § 8 aufgeführten Dokumente. Der oder die Nachweispflichtige hat die Dokumente der Biokraftstoffquotenstelle vorzulegen.