Anerkannte Zertifizierungssysteme im Sinne dieser Verordnung sind:
- 1.
Zertifizierungssysteme, solange und soweit sie nach § 33 oder § 60 Absatz 1 anerkannt sind, - 2.
Zertifizierungssysteme nach § 40 und - 3.
Zertifizierungssysteme nach § 41.
Anerkannte Zertifizierungssysteme im Sinne dieser Verordnung sind: