Die Befugnis zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 15 wird für den jeweiligen Geschäftsbereich widerruflich übertragen:
- 1.
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesarchivs, - 2.
der Direktorin oder dem Direktor der Kunstverwaltung des Bundes und - 3.
der Direktorin oder dem Direktor des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa.