§ 4 BMASErnAnO 2021 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Anordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 9. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2401), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 15. Juni 2016 (BGBl. I S. 1488) geändert worden ist, außer Kraft.