§ 5 BMVgBeamtVZustAnO - Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung vom 15. März 1977 (BGBl. l S. 469), die durch Nummer 1 der Anordnung vom 19. November 1992 (VMBl 1993, S. 17) geändert worden ist, außer Kraft.