BNatSchGKostV - Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz
- § 1 BNatSchGKostV - Gebühren und Auslagen
- § 2 BNatSchGKostV - Nutzung von Anlage(blätter)n, Gebührenbefreiung und -ermäßigung bei Ein-, Durch- oder Ausfuhren oder dem Verbringen aus Drittstaaten nach dem Fünften Kapitel des Bundesnaturschutzgesetzes, der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sowie der Verordnung (EG) Nr. 865/2006
- § 3 BNatSchGKostV - Gebühren in besonderen Fällen
- § 4 BNatSchGKostV - Zurückweisung oder Zurücknahme eines Widerspruchs gegen eine Sachentscheidung
- § 5 BNatSchGKostV - Zurückweisung oder Zurücknahme eines ausschließlich gegen eine Festsetzung von Gebühren oder Auslagen gerichteten Widerspruchs
- Anlage BNatSchGKostV - (zu § 1)Gebührenverzeichnis