Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, - 6.
Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team, - 7.
Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen, - 8.
Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen, - 9.
Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, - 10.
Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, - 11.
Prüfen der Verlegebedingungen, Herstellen von Untergründen, - 12.
Gestalten und Verlegen von textilen und elastischen Bodenbelägen, - 13.
Verlegen von Fertigparkett und Schichtwerkstoffen, - 14.
Behandeln von Oberflächen, - 15.
Be- und Verarbeiten von Profilen, - 16.
Durchführen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, - 17.
Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung.