Grundlage für eine einheitliche Beurteilung der natürlichen Ertragsfähigkeit der Böden im Bundesgebiet ist
- 1.
für Ackerland der Ackerschätzungsrahmen (Anlage 1) und - 2.
für Grünland der Grünlandschätzungsrahmen (Anlage 2).
Grundlage für eine einheitliche Beurteilung der natürlichen Ertragsfähigkeit der Böden im Bundesgebiet ist