BPolBG - Bundespolizeibeamtengesetz
- Abschnitt I
Gemeinsame Vorschriften - Abschnitt II
Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei - § 7 BPolBG - Ausbildung
- § 8 BPolBG - Versetzung
- § 9 BPolBG - Stellenvorbehalt
- § 10 BPolBG - Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft und Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung
- § 11 BPolBG - Freizeitausgleich bei Einsätzen und Übungen
- § 12 BPolBG - Erstattung der Kosten eines Studiums
- § 12a BPolBG - Erstattung der Kosten einer Fortbildung
- Abschnitt III
Übergangs- und Schlußvorschriften