(1) Dem Brauer- und Mälzer-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Herstellung von Malzen, - 2.
Herstellung und Abfüllung von Bieren und alkoholfreien Getränken.
(2) Dem Brauer- und Mälzer-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Kenntnisse der berufsbezogenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, - 2.
Kenntnisse der Herstellung von Malz, insbesondere Aufbereitung und Lagerung der Rohstoffe, Weichen, Keimen und Darren, - 3.
Kenntnisse der Herstellung und Abfüllung von Bier, insbesondere Würzeherstellung, Gärung, Lagerung und Filtration, - 4.
Kenntnisse der Herstellung und Abfüllung alkoholfreier Getränke, - 5.
Kenntnisse der berufsbezogenen Hygienevorschriften und Reinigungstechniken, - 6.
Kenntnisse der biologischen und der chemisch-technischen Betriebs- und Qualitätskontrolle, insbesondere der Rohstoff-Analyse, - 7.
Kenntnisse über Qualitätsmanagement, - 8.
Kenntnisse der berufsbezogenen Physik, Chemie, Mathematik und Biologie, insbesondere Mikrobiologie, - 9.
Kenntnisse der Mälzereianlagen, insbesondere Aufbereitung der Rohstoffe, Weich-, Keim- und Darranlagen, - 10.
Kenntnisse der Brauereianlagen, insbesondere Schroterei, Würzeherstellung, Gärung, Lagerung, Filtration und Abfüllung, - 11.
Kenntnisse der berufsbezogenen Energieversorgungs- und Umweltschutzanlagen, - 12.
Kenntnisse der berufsbezogenen Prozeßautomation, - 13.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften, insbesondere des Lebensmittelrechts und der Vorschriften über den Betrieb von Schankanlagen, - 14.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung, - 15.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, - 16.
Kenntnisse der berufsbezogenen Ernährungslehre, - 17.
Kenntnisse der Etikettierung, Ausstattung, Verpackung, Logistik und Vermarktung, - 18.
Beurteilen und Auswählen von Rohstoffen, - 19.
Herstellen von Malz, insbesondere Aufbereiten der Mälzereirohstoffe, Weichen, Keimen und Darren, - 20.
Entkeimen, Wiegen und Lagern von Malz, - 21.
Schroten von Malz, - 22.
Maischen, Abläutern, Würzekochen, Ausschlagen und Würze behandeln, - 23.
Anstellen, Gären und Schlauchen, - 24.
Lagern, Nachgären und Klären, - 25.
Filtrieren und Haltbarmachen, insbesondere Kurzzeiterhitzen und Pasteurisieren, - 26.
Abfüllen, - 27.
Einsetzen der technischen Anlagen, insbesondere Einrichten, Bedienen, Steuern und Überwachen, - 28.
Steuern und Überwachen des Produktionsablaufes, - 29.
Durchführen berufsbezogener Analysen und Kontrollen sowie ihre Dokumentation, - 30.
Reinigen und Desinfizieren, - 31.
Instandhalten der Brauerei- und Mälzereieinrichtungen sowie von Schankanlagen.