Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Arbeitsschutz und Unfallverhütung, - 2.
Umweltschutz, - 3.
Ausführen von Hygienemaßnahmen, - 4.
Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften, - 5.
Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs, - 6.
Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen, - 7.
Annehmen, Kontrollieren und Lagern der Rohstoffe, - 8.
Aufbereiten und Aufschließen der Rohstoffe, - 9.
Maischen und Hefeführen nach verschiedenen Verfahren, - 10.
Herstellen und Verarbeiten von Verzuckerungsstoffen, - 11.
Vergären der Maischen, - 12.
Destillieren des Roh- und Feinbrands, - 13.
Verschneiden, Lagern und Vermarkten des Feinbrands, - 14.
Verwerten der Schlempe.