§ 3 BrennMstrPrV - Gliederung der Meisterprüfung

(1) Die Meisterprüfung beinhaltet die Prüfungsteile

1.
Brennereitechnologie, Betriebs- und Verfahrenstechnik, Vermarktung,
2.
Betriebs- und Unternehmensführung,
3.
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.

(2) Die Meisterprüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.