Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen von Ergebnissen, - 6.
Betriebliche und technische Kommunikation, - 7.
Qualitätsmanagement, - 8.
Bereitstellen von Werkzeugen sowie von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen, - 9.
Warten und Pflegen von Betriebsmitteln, - 10.
Messen und Prüfen, Endkontrolle, - 11.
Grundlagen der Metallbearbeitung, - 12.
Bedienen von Produktionsanlagen, Überwachen von Produktionsabläufen, - 13.
Bearbeiten von Brillengläsern, - 14.
Reinigen von Gläsern, - 15.
Oberflächenveredlung, - 16.
Kundenberatung.