§ 1 BRPHV - Raumordnungsplanung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz

Für den länderübergreifenden Hochwasserschutz im Bundesgebiet werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung gemäß der Anlage zu dieser Verordnung als Raumordnungsplan festgelegt.,,