Namentliche Abstimmung ist unzulässig über
- a)
Stärke des Ausschusses, - b)
Abkürzung der Fristen, - c)
Sitzungszeit und Tagesordnung, - d)
Vertagung der Sitzung, - e)
Vertagung der Beratung oder Schluß der Aussprache, - f)
Teilung der Frage, - g)
Überweisung an einen Ausschuß.