1 | Buch und Medienwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) | |
1.1 | Branchenspezifische Systematik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.1) | - a)
- Warengruppensystematik des deutschen Buchhandels, insbesondere im Bezug auf Literatur, Kultur, Wissenschaft und Technik, begründen und anwenden
- b)
- Bedeutung von Autoren, Titeln sowie Verlagen innerhalb von Warengruppen bestimmen
- c)
- Literaturgattungen und -formen sowie Epochen und Grundbegriffe der Literaturgeschichte unterscheiden und bewerten
- d)
- Gegenwartsliteratur und ausgewählte internationale Literatur im Kontext der Weltliteratur einordnen
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1.2 | Gegenstände und Dienstleistungen des Buchmarktes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.2) | - a)
- Gegenstände des Buchhandels, insbesondere Bücher, Zeitschriften und andere Printmedien, unterscheiden und ihre Bedeutung für die Branche darstellen
- b)
- Bücher, Zeitschriften und andere Printmedien von Angeboten in digitaler Form unterscheiden und bewerten
- c)
- kartografische Produkte unterscheiden
- d)
- buchaffine Nebenprodukte beschreiben und ihre Bedeutung für den Buchhandel begründen
- e)
- Dienstleistungen des Buchmarktes und ihre Bedeutung für den Unternehmenserfolg darstellen
- f)
- Kriterien, insbesondere literarischer, künstlerischer, wissenschaftlicher und technischer Art, für die qualitative Beurteilung des Angebots im Ausbildungsbetrieb anwenden
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1.3 | Herstellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.3) | - a)
- Aufbau von Büchern beschreiben, ihre Ausstattung bewerten
- b)
- Schrift-, Papier- und Einbandarten unterscheiden
- c)
- Satz-, Druck- und Bindetechniken unterscheiden
- d)
- Formen elektronischen Publizierens unter Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften und technischer Erfordernisse unterscheiden
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1.4 | Buchmarktprozesse und -beteiligte (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.4) | - a)
- Besonderheiten der Buchbranche und Leistungen des Buchmarktes unter handelsbezogenen und kulturellen Aspekten bewerten
- b)
- die Wertschöpfungskette im Buchmarkt erläutern und den eigenen Betrieb in diese einordnen
- c)
- Geschäftsprozesse des Buchmarktes und Geschäftsbeziehungen zwischen den einzelnen Handelspartnern erläutern
- d)
- Handelslandschaft im Sortimentsbuchhandel beschreiben
- e)
- die Bedeutung und die unterschiedlichen Strukturen des Verlagswesens im Buchhandel beschreiben
- f)
- Verlage und ihre Schwerpunkte unterscheiden
- g)
- die Funktionsbereiche im Verlag beschreiben
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1.5 | Rechtliche Bestimmungen im Buchmarkt (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.5) | - a)
- branchenspezifische Gesetze berücksichtigen
- b)
- Rechte und Pflichten, die sich aus dem Preisbindungsgesetz ergeben, anwenden
- c)
- Bestimmungen des Urheberrechts berücksichtigen
- d)
- branchenspezifische Rahmenbedingungen, insbesondere Verkehrsordnung für den Buchhandel und Wettbewerbsregeln des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels anwenden
- e)
- handelsrechtliche Bestimmungen, insbesondere zum Wettbewerb, Internethandel und Fernabsatz, anwenden
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2 | Bibliografien und Recherche (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) | |
2.1 | Bibliografien und Nachschlagesysteme (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.1) | - a)
- Aufbau von Bibliografien kennen und Regeln des Bibliografierens anwenden
- b)
- das Verzeichnis lieferbarer Bücher und Barsortimentskataloge anwenden und auswerten
- c)
- wichtige Fach- und Spezialkataloge, sowie Recherchemöglichkeiten im Internet nutzen; Methoden der Beschaffung antiquarischer und vergriffener Werke anwenden
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2.2 | Erweiterte buchhändlerische Recherche (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.2) | - a)
- Möglichkeiten der Volltextsuche nutzen
- b)
- Recherchemöglichkeiten von fremdsprachigen Titeln im Internet nutzen und Besonderheiten berücksichtigen
- c)
- Angebote buchaffiner Nebenmärkte erschließen und Nutzen prüfen
- d)
- Verzeichnisse oder Kataloge mit den bibliografischen Angaben erstellen
- e)
- interaktive Web-Techniken und buchhandelsspezifische Portale nutzen
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2.3 | Buchhändlerische Fachinformation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.3) | - a)
- Fachinformationen, insbesondere das Börsenblatt, auswerten
- b)
- Buchmessen als Informationsquellen nutzen
- c)
- Vorschauen, Internetauftritte der Verlage sowie Informationen von Verlagsvertretern für die Beschaffung und das Angebot des Ausbildungsbetriebes nutzen
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3 | Warenwirtschaft und Beschaffung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) | |
3.1 | Warenwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.1) | - a)
- Grundsätze, Aufgaben und Ziele der Warenwirtschaft erläutern, das Warenwirtschaftssystem des Ausbildungsbetriebes nutzen
- b)
- Zyklus eines Bestellvorganges anhand der Warenwirtschaft beschreiben
- c)
- Warengruppen anhand der Warengruppensystematik als Teil des betrieblichen Warensortimentes unterscheiden
- d)
- Bestände erfassen und kontrollieren
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3.2 | Wareneingang (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.2) | - a)
- Ware annehmen, Lieferungen nach Art, Menge und auf offene Mängel prüfen, bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten
- b)
- Rechnungen und Lieferscheine mit den Bestell- und Wareneingangsdaten vergleichen und auf Richtigkeit prüfen, Abweichungen und Unstimmigkeiten klären
- c)
- Ware auszeichnen
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3.3 | Lagerlogistik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.3) | - a)
- bei der Lagerverwaltung des Ausbildungsbetriebes mitwirken und die Lagerorganisation des Ausbildungsbetriebes begründen
- b)
- Methoden der Lagerhaltung, Lagerbereinigung, insbesondere Remissionen, unterscheiden und anwenden
- c)
- bei der Inventur mitwirken, rechtliche Vorschriften beachten, zur Vermeidung von Inventurdifferenzen beitragen
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3.4 | Beschaffung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.4) | - a)
- Formen der Beschaffung unterscheiden
- b)
- Warennachbezug anhand der Warenwirtschaftsdaten durchführen
- c)
- bei der Beschaffung wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen
- d)
- Sonderkonditionen bei der Beschaffung berücksichtigen
- e)
- Handelsbräuche, insbesondere die Verkehrsordnung, anwenden
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4 | Einkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) | |
4.1 | Sortimentsstruktur (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.1) | - a)
- die Sortimentsstruktur, insbesondere anhand der Marktausrichtung sowie Breite und Tiefe, beurteilen
- b)
- Zusammenhänge zwischen Anordnung und inhaltlicher Struktur des Sortiments begründen
- c)
- Bedeutung der nicht preisgebundenen Produkte für das Sortiment herausstellen
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4.2 | Einkauf und Bestellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.2) | - a)
- Bedarf an Waren unter Berücksichtigung der Umsatz- und Bestandsentwicklung, der saisonalen Schwankungen sowie der Absatzchancen ermitteln
- b)
- Umsatzkennzahlen beim Einkauf berücksichtigen
- c)
- Einkaufsmöglichkeiten bei Verlag, Zwischenbuchhandel und über Einkaufsgemeinschaften sowie Bündelung bei Eigenbestellung beurteilen und beim Einkauf nutzen
- d)
- Waren bestellen
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5 | Beratung und Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) | |
5.1 | Kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.1) | - a)
- Waren und Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes kundenorientiert anbieten, Preise begründen
- b)
- Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen anwenden
- c)
- im Kundengespräch sprachliche und nichtsprachliche Kommunikationsformen berücksichtigen
- d)
- auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren
- e)
- Konfliktursachen feststellen, Konfliktlösungen im Beratungsgespräch situationsbezogen anwenden
- f)
- Kundentypen und Verhaltensmuster im Kundengespräch individuell nutzen
- g)
- Kaufmotive und Wünsche von Kunden ermitteln und in Verkaufsgesprächen nutzen
- h)
- kulturelle Besonderheiten im Kundenkontakt berücksichtigen
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5.2 | Buchhändlerische Beratung und Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.2) | - a)
- Kunden beraten und Verkaufsgespräche führen, Kauf abschließen
- b)
- Kundenkontakte nutzen und pflegen, dem Kundeninteresse entsprechende Bücher und Produkte aktiv anbieten
- c)
- über Neuerscheinungen informieren, neue Bücher und Bestsellerservice anbieten
- d)
- über Titel und Produktformen kundenorientiert beraten
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| | - e)
- Trends und innovative Ansätze als Verkaufsargument nutzen
- f)
- Kundenbestellungen aufnehmen und bearbeiten
- g)
- Auswirkungen der eigenen Verkaufstätigkeit auf Unternehmenserfolg, Kundenzufriedenheit und Kundenbindung berücksichtigen
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5.3 | Kassenführung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.3) | - a)
- Kasse vorbereiten, kassieren, bare und unbare Zahlungen abwickeln, Kaufbelege erstellen
- b)
- Kasse abrechnen, Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten
- c)
- Kunden beim Kassiervorgang Serviceleistungen anbieten
- d)
- Kassiervorgang als Mittel zur Kundenbindung nutzen
- e)
- buchhandelsspezifische Zahlungsmittel erläutern
- f)
- Besonderheiten beim Kassieren von Rechnungen berücksichtigen und die erfolgreiche Durchführung des unbaren Zahlungsvorgangs sicherstellen
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5.4 | Kundenbindung, Kundenservice (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.4) | - a)
- das Spektrum der buchhändlerischen Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes kundenorientiert einsetzen
- b)
- Einfluss von Kundenbindung und Kundenservice auf den Verkaufserfolg beachten
- c)
- für nicht lieferbare Bücher und Produkte vergleichbaren Ersatz anbieten und erläutern
- d)
- beim Einsatz besonderer Formen des Kundenservices im Ausbildungsbetrieb mitwirken
- e)
- Umtausch, Beschwerden und Reklamationen bearbeiten; rechtliche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwenden
- f)
- Beschwerdemanagement als Instrument zur Kundenbindung nutzen
- g)
- durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung beitragen
- h)
- Kundendaten pflegen, Regelungen des Datenschutzes beachten
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5.5 | Vertriebswege (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.5) | - a)
- Vertriebswege des Buchhandels nutzen
- b)
- Informationen zur Erschließung neuer Vertriebswege auswerten und nutzen
- c)
- Waren unter Berücksichtigung von Kundenwünschen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten versenden
- d)
- besondere Anforderungen der Firmenkunden bei der Organisation des Vertriebs berücksichtigen
- e)
- Besonderheiten des Rechnungsverkaufs und Versands berücksichtigen
- f)
- Vor- und Nachteile von E-Commerce aus Sicht von Unternehmen und Kunden beurteilen
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5.6 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.6) | - a)
- fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- b)
- fremdsprachige Informationsquellen aufgabenbezogen auswerten
- c)
- Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache
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6 | Marketing (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) | |
6.1 | Märkte und Zielgruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.1) | - a)
- Strukturen der Buchhandelslandschaft bei Marketingentscheidungen berücksichtigen
- b)
- Marktdaten erfassen, Marktsituation am Standort unter wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkten beurteilen und Schlussfolgerungen für das Marketing ziehen
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| | - c)
- Informationen über Kauf- und Konsumverhalten von bestehenden und potenziellen Zielgruppen ermitteln und für Marketingmaßnahmen aufbereiten
- d)
- Kundenwünsche und -bedürfnisse ermitteln, mit betrieblichen Leistungsangeboten vergleichen und daraus bedarfsgerechte Vorgehensweisen ableiten
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6.2 | Marketingkonzepte (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.2) | - a)
- Ergebnisse der Marktforschung für die Entwicklung, Planung und Durchführung eines Marketingkonzeptes nutzen
- b)
- Marketingmaßnahmen auswählen und Marketinginstrumente einsetzen, Budgetvorgaben berücksichtigen
- c)
- Erfolg der Marketingmaßnahmen beurteilen
- d)
- Möglichkeiten der freien Preisgestaltung als Instrument der Angebotspolitik nutzen
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6.3 | Verkaufsförderung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.3) | - a)
- visuelle Verkaufsförderung gezielt einsetzen
- b)
- anlass- und zielgruppenbezogene Informationen für die Verkaufsförderung einsetzen
- c)
- verkaufsstarke und verkaufsschwache Zonen feststellen und Maßnahmen zur Verkaufsförderung ableiten
- d)
- verkaufsfördernde Maßnahmen planen, durchführen und auswerten
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6.4 | Warenpräsentation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.4) | - a)
- verkaufspsychologische Erkenntnisse bei der Gestaltung der Warenpräsentation berücksichtigen
- b)
- Ladengestaltung und Lichtdesign zur Warenpräsentation nutzen
- c)
- Präsentationsflächen im Rahmen der innerbetrieblichen Werbung gestalten
- d)
- Schaufensterplan erstellen und Schaufenster dekorieren
- e)
- eigene Dekorationsmittel und Materialien der Verlage einsetzen
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6.5 | Werbung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.5) | - a)
- Werbeplan erstellen
- b)
- Werbemittel und Werbeträger unter Berücksichtigung von Kosten und Erfolg einsetzen
- c)
- Medien zielgruppenorientiert einsetzen
- d)
- Erfolg der Werbemaßnahmen beurteilen
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6.6 | Öffentlichkeitsarbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.6) | - a)
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit planen, durchführen und beurteilen
- b)
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung unterscheiden und koordinieren
- c)
- mit Medienvertretern zusammenarbeiten und Medienanalysen durchführen
- d)
- Interessen von Kooperationspartnern und Sponsoren berücksichtigen
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7 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) | |
7.1 | Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.1) | - a)
- Rechnungen erstellen und Belege für die Finanzbuchhaltung erfassen
- b)
- Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Abrechnungs-Gesellschaften prüfen
- c)
- Zahlungsmethoden unterscheiden, Zahlungsvorgänge rechnerisch bearbeiten und abwickeln
- d)
- Vorgänge des Mahnwesens bearbeiten
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7.2 | Kosten- und Leistungsrechnung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.2) | - a)
- Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbildungsbetrieb als Informations- und Kontrollsystem anwenden
- b)
- kaufmännische Schlussfolgerungen aus der Kosten- und Leistungsrechnung ableiten und an der Erfolgsrechnung mitwirken
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7.3 | Kaufmännische Steuerung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.4) | - a)
- betriebliche Kennzahlen, insbesondere des Umsatzes, des Lagerumschlags und der Rentabilität sowie Handelsspanne und Rohertrag, ermitteln und für die Disposition nutzen
- b)
- Statistiken erstellen und zur Vorbereitung von Entscheidungen aufbereiten
- c)
- Maßnahmen der Steuerung vorbereiten und bei deren Durchführung mitwirken
- d)
- Controlling als Informations- und Steuerungsinstrument nutzen
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