(1) Als Arbeitsprobe ist eine der nachstehenden Arbeiten auszuführen:
- 1.
Anfertigen und Anpassen eines Stahlvorderschafts für eine Kipplaufwaffe, - 2.
Aufpassen eines Zielfernrohrs mit Einhakgesteck und selbstgefertigtem Supportfuß aus vollem Werkstoff sowie Einschießen der Schußwaffe, - 3.
Anfertigen und Einpassen eines Exzenters und Verschlußkeils aus vollem Werkstoff, - 4.
Anfertigen eines Holzvorderschafts einschließlich Fischhautschneiden für eine Kipplaufwaffe, - 5.
Anfertigen eines Abzugs und Schlagstücks für ein Blitz-, Anson- oder Seitenschloß.
(2) In der Arbeitsprobe sind die wichtigsten Fertigkeiten und Kenntnisse zu prüfen, die in der Meisterprüfungsarbeit nicht oder nur unzureichend nachgewiesen werden konnten.