§ 13 BuTMedAusbV - Prüfungsbereiche

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Realisieren eines Bild- und Tonproduktes,
2.
Wahlqualifikationen,
3.
Bild- und Tonproduktion sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.