(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, - 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten - a)
in einer ersten Wahlqualifikation, die zwanzig Wochen dauern soll, und - b)
in einer zweiten Wahlqualifikation, die zwölf Wochen dauern soll, sowie
- 3.
wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Bild- und Tonaufnahmen ohne Regieeinrichtungen herstellen, - 2.
audiovisuelle Medienprodukte mit Hilfe von Regieeinrichtungen herstellen, - 3.
Bild- und Tonmaterial nachbearbeiten, - 4.
Tonaufnahmen herstellen und bearbeiten und - 5.
Inhalte für Bild- und Tonproduktionen ausarbeiten und umsetzen.
(3) Als erste Wahlqualifikation ist eine der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen:
- 1.
Kameraproduktionen, - 2.
Studio-, Außenübertragungs- und Bühnenproduktionen, - 3.
Postproduktion und - 4.
Ton.
(4) Als zweite Wahlqualifikation ist eine der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen:
- 1.
Bild- und Tonaufnahmen unter Einsatz von erweiterter Produktionstechnik durchführen, - 2.
Kamerasysteme bei Studioproduktionen oder Außenübertragungen einrichten und einsetzen, - 3.
Regie-Serversysteme einsetzen, - 4.
Bildmischungen durchführen, - 5.
Medienpräsentationen bei Veranstaltungen durchführen, - 6.
Montageformen anwenden, - 7.
Farbkorrekturen gestalterisch einsetzen, - 8.
visuelle Effekte herstellen und gestalten, - 9.
Hörfunkproduktionen und -sendungen durchführen, - 10.
Sounddesign durchführen, - 11.
Musikproduktionen durchführen, - 12.
Audioproduktionen unter Livebedingungen durchführen, - 13.
redaktionell arbeiten, - 14.
eigenständig Beiträge herstellen, - 15.
fiktionale Formate produzieren und gestalten, - 16.
Inhalte für soziale Netzwerke entwickeln, - 17.
Produktionen organisieren und koordinieren und - 18.
produktionsbezogenes Datenmanagement unterstützen.
(5) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
kommunizieren und Kooperation fördern, - 6.
Projekte planen, durchführen und abschließen, - 7.
Gefährdungen bei Produktionen vermeiden und - 8.
rechtliche Grundlagen der Medienproduktion einhalten.