Bis zum 31. Dezember 2017 können bis zu 1 050 Beamtinnen und Beamte auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn
- 1.
sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, - 2.
sie weder bei einer Bundesbehörde noch bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn in zumutbarer Weise weiterverwendet werden können und - 3.
sonstige dienstliche Gründe nicht entgegenstehen;